Ein Fall von Stromdiebstahl, hat in den letzten Tagen Schlagzeilen in den Medien gemacht. Es handelte sich um einen Mann der seinen Elektroroller an der Steckdose seines Arbeitgebers versorgte und somit einen Strom im Wert von 1,8 Cent den Betrieb stahl. Dieser Betrag wurde vom Hersteller des Elektrorollers ermittelt und bekannt gegeben.
Nachdem er vom Arbeitgeber überführt war ging die Sache vor Gericht, denn der Arbeitgeber hat den Betroffenen die Kündigung ausgesprochen. Dieser ging gegen die Kündigung seitens des Arbeitgebers vor und brachte den Fall vor das Arbeitsgericht. Obwohl es hier heiß, das sich der Betroffene sicherlich pflichtwidrig verhielt, kam es dann zum rechtskräftigen Urteil, das die Kündigung nicht aufrechtgehalten werden kann.
Für den Kläger sprach, die Tatsache, dass der Arbeitnehmer Jahrzehnte lang sich im Betrieb nichts zu Schulden kommen lies und der Wert von 1,8 Cent so gering ist, dass die Verhältnismäßigkeit einer Kündigung nicht gegeben ist.Dies ist eine Entscheidung die sehr wegweisend sein könnte, da im Grundgesetz steht, wer einen anderen etwas entwendet macht sich strafbar, egal in welchen Ausmaß das entwendete Gut steht.
Also geht es dabei nicht um den Wert, sondern allein um die Tatsache, dass etwas entwendet wird.
Nun kann man nur hoffen, dass dieser Fall nicht andere Arbeitnehmer dazu motiviert am Arbeitsplatz auch Diebstähle zu begehen, auch wenn es nur geringfügige sind, könnte es doch dann im Laufe der Zeit zum Problem für den Arbeitgeber werden.
Eins dürfte wohl klar sein, der Stromdieb in den Fall, wird wohl in Zukunft seinen Roller nicht mehr auf den Betriebsgelände an eine Steckdose hängen, zumindest wenn ihm sein Arbeitsplatz lieb ist.
Denn wer will den in der heutigen Zeit, nach fast 20 Jahren Arbeit in einen Betrieb, arbeitslos werden, wegen eines eigentlich nichtigen Grunds und somit das Los der Arbeitslosigkeit in Kauf nehmen.
Comment / 03-03-2010 / 09:20
Wie stehts eigentlich mit Überarbeit? Wird auch der Betrieb geschlossen, wenn diese unrechtmäßig anfällt?
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